Firma, Sitz, Zweck, Gegenstand, Anteile, Haftung, Organe und vieles mehr sind gesetzlich vorgeschriebene Inhalte der Satzung, die Auskünfte darüber geben sollen, auf was sich ein Mitglied der Genossenschaft einlässt, aber natürlich auch darüber, was es von „seiner Firma“, an der es sich ja mit seiner Einlage beteiligt, erwarten darf. Zugegeben, es mag in einigen Punkten nicht der spannendste Stoff sein, den es so zu lesen gibt.
Der eilige Leser könnte sich ja zunächst mit dem Zweck seines künftigen Unternehmens beschäftigen. Da ist von Gesundheitspflege, Sport, Umwelt und Gemeinschaftsbildung die Rede. Aber wie soll das gehen? Papier ist bekanntlich geduldig.
Wer weiß, ob ich überhaupt Mitglied werden kann? Und wenn ja, wie geht das? Was soll ich denn da zahlen für so einen Anteil und kann ich mich dann auch mal einmischen?
Was ist mein Vorteil und wollen die etwa einen Nachschuss wenn es mal eng werden sollte? Und überhaupt: Wie werde ich Vorstand oder Aufsichtsrat?
Das alles steht in der Satzung. Wer eher so der Zufallstyp ist, denkt sich einfach eine Zahl von 1 bis 46 aus und schnuppert mal in den entsprechenden Paragraphen. Vielleicht erscheint der Stoff dann gar nicht mehr so trocken. Und einen Vorteil hat ja so eine Satzung. Sie ist für alle verbindlich.