Der Aufsichtsrat führt nicht die Geschäfte der Gesellschaft und greift nicht in Entscheidungen des Vorstands ein, sofern diese satzungsgemäß und nach Geschäftsordnung getroffen werden.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrates gehört es, die Geschäftsentwicklung und die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte durch den Vorstand zu überwachen und diesen beratend zu unterstützen. Dabei soll er mit seiner Fachkompetenz helfen um auf teure externe Beratung verzichten zu können.
Darüberhinaus finden regelmäßige Sitzungen des Aufsichtsrats zur Besprechung der aktuellen Situation sowie eventueller Beschlüsse statt. Zum Beispiel sind dies: